Allgemeine Vertragspartnerbedingungen für Sourceless-Affiliatepartner

Präambel

Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen, selbständigen und unabhängigen Vertragspartner (im

Folgenden: Teampartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als

selbständiger, unabhängiger Teampartner der Sourceless Inc., Erledigt16192 Coastal Highway,

Lewes, Delaware 19958, Sussex County, USA, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn

Alexandru Stratulat geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: SOURCELESS) und vor allem viel

Freude bei dem Vertrieb unserer Waren. Bei dem Vertrieb unserer Waren und dem Kontakt mit

anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein

faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des

Network Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs ebenso wie die Wahrung

der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.

Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln ebenso wie unsere Allgemeinen

Vertragspartnerbedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen

Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.

Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

• Unsere Teampartner beraten ihre Teampartner ehrlich und aufrichtig und klären etwaige

Missverständnisse zu Waren, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während

eines Beratungsgesprächs auf.

• Die Teampartner stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem

Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit

Namen und als Teampartner von SOURCELESS vor. Außerdem legen sie zu Beginn des

Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und

machen deutlich, welche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden sollen.

• Auf Interessenten-/Kundenwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch

verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.

• Teampartner verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und

telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

1Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Unternehmen bzw. ihre

Teampartner rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger

ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln.

• Während eines Kundenkontakts informiert der Teampartner den Verbraucher über

sämtliche Punkte, welche die angebotenen Waren und – auf Wunsch des Verbrauchers –

die Vertriebsmöglichkeit betreffen.

• Alle Informationen zu den Waren müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen.

Einem Teampartner ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in

jeglicher Form zu den Waren zu machen.

• Ein Teampartner darf keine Behauptungen über Waren, deren Preise oder

Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von SOURCELESS freigegeben worden

sind.

• Teampartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf

Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie

sowohl vom Referenzgeber als auch von SOURCELESS autorisiert sind, diese müssen

zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche

Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten

Zweck stehen.

• Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder irreführende

Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn

diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Teampartner werden

alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen konnte, das unterbreitete Angebot

lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein

unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der

nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils

erkenntlich zu zeigen.

• Ein Teampartner darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle

Vergütung von anderen Teampartner machen. Weiterhin darf ein Teampartner keine

Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

2• Teampartner nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen

keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum

Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.

• Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen

Bevölkerungsgruppen werden die Teampartner die gebotene Rücksicht auf deren

finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit

nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu

ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen konnte.

Ethische Regeln für den Umgang mit Teampartner

• Teampartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für

den Umgang zu Teampartner anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing

Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.

• Neue Teampartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert.

Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.

• Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Waren und Leistungen von SOURCELESS

gemacht werden.

• Es ist einem Teampartner nicht gestattet, andere Teampartner zum Wechseln eines

Sponsors innerhalb von SOURCELESS zu bewegen.

• Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich

als ethische Regeln stets einzuhalten.

Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen

• Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-

Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Teampartner von

SOURCELESS stets fair und ehrlich.

• Systematische Abwerbungen von Teampartner anderer Unternehmen werden unterlassen.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

3• Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Waren oder

Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.

Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir Sie nun mit den

Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von SOURCELESS vertraut machen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines

jeden Vertragspartnervertrages zwischen der Sourceless Inc., 16192 Coastal Highway, Lewes,

Delaware 19958, Sussex County, USA, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Alexandru

Stratulat geschäftsansässig daselbst – E-Mail-Kontakt: info@sourceless.net (im Folgenden:

SOURCELESS) und dem selbständigen, unabhängigen Vertragspartner (künftig: Teampartner).

Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses

bilden.

(2) SOURCELESS erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser

Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) SOURCELESS ist ein Unternehmen, das über ein Social Selling Vertriebskonzept

hochwertige digitale Produkte wie etwa STR Domains mit wNFT (als Eigentumszertifikat) und

weitere WEB3- und Internet-Produkte (künftig: Waren) vertreibt. Der Teampartner soll für

SOURCELESS Waren wiederverkaufen, so dass das Erbringen des Wiederverkaufs der Waren

die Grundlage des Geschäfts eines Teampartners bildet. Für diese Tätigkeit ist eine

Registrierung erforderlich. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Teampartner über den Erwerb

eines wiederverkaufbaren Domain-Paketes und die Leistung der jährliche Servicegebühr (die im

ersten Jahr zusätzlich eine STR Domain beinhaltet) hinaus verpflichtend finanzielle

Aufwendungen tätigt, er eine Mindestanzahl von Waren oder sonstigen Leistungen von

SOURCELESS verpflichtend abnimmt/erwirbt oder der Teampartner andere Teampartner wirbt.

Für seine vorgenannte Tätigkeit erhält der Teampartner die Verkaufsmarge aus der Differenz von

Ein- Wiederverkaufspreis.

(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Teampartner zu werben. Für

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

4diese Tätigkeit erhält der werbende Teampartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation

eine entsprechende Provision auf den Warenumsatz des geworbenen Teampartners nach

Maßgabe des im Backoffice einsehbaren Karriereplans, der auch nachfolgend als Anlage 1

beigefügt ist). Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet.

(3) SOURCELESS stellt dem Teampartner mit der erfolgreichen Registrierung neben Schulungs-

und personalisierten Werbetools einen vollständigen Online-Shop, ein Online-Back-Office nebst

Landing-/Shop-Page (künftig Replicated Website) inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des

§ 6 (1) zur Verfügung, das es dem Teampartner unter anderem ermöglicht, die Waren zu

verkaufen ebenso wie einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine erzielten

und/oder vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen ebenso wie die

Teampartner- und Downline-Entwicklungen zu haben.

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit

natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die im

Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind (soweit erforderlich), möglich. Ein

Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürliche Person,

Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird

nur ein Teampartner-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist,

sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst

mehrfach indirekt zu registrieren. SOURCELESS Angestellte, Ehepartner, Lebenspartner,

Haushaltsmitglieder oder Verwandte eines SOURCELESS Angestellten ebenso wie Vereine,

Stiftungen, Trusts, Genossenschaften oder vergleichbare Gesellschaften können sich nur nach

vorheriger schriftlicher Genehmigung SOURCELESS als Teampartner registrieren.

(2) Sofern eine Kapitalgesellschaft einen Teampartner-Antrag einreicht, sind auf Anforderung von

SOURCELESS der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die

Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer in Kopie

vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es

sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine

Personengesellschaft handelt, müssen auf Anforderung von SOURCELESS namentlich genannt

werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind

gegenüber SOURCELESS jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

5(3) Bei Personengesellschaften sind auf Anforderung von SOURCELESS – sofern vorhanden –

der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die

Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die

Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine

Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen auf Anforderung von

SOURCELESS namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag

unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber SOURCELESS jeweils persönlich haftbar für

das Verhalten der Personengesellschaft.

(4) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des

Vertrages.

(5) Der Teampartner kann sich für die Aufnahme seiner Tätigkeit als Teampartner bei

SOURCELESS online registrieren. Bei der Registrierung ist der Teampartner verpflichtet, den

Teampartner-Antrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und den Antrag sodann an

SOURCELESS auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln ebenso wie es verpflichtet sit

vorgegeben KYC Prozess zu durchlaufen. Zudem akzeptiert der Teampartner durch

entsprechendes aktives Häkchensetzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ebenso

wie den Karriereplan (Anlage 1) als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als

Vertragsbestandteil.

(6) SOURCELESS behält sich das Recht vor, Teampartner-Anträge nach eigenem Ermessen

ohne jegliche Begründung abzulehnen. Nach der Anmeldung erhält der Teampartner eine

SOURCELESS- Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer wird verwendet, um

Bestellungen aufzugeben, Organisationen zu strukturieren und Provisionen und Boni zu

leisten/zu prüfen. Ferner erhält der Teampartner eine SOURCELESS-Kundennummer für seine

Bestellungen als Kunden von SOURCELESS.

(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) Satz 2 geregelten

Pflichten ist die SOURCELESS ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Teampartner-

Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die SOURCELESS für diesen Fall der fristlosen

Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

§ 4 Status des Teampartners als Unternehmer

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

6(1) Der Teampartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die

Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Teampartner zunächst nebenberuflich tätig ist. Er

ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von SOURCELESS.

Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Teampartner

unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von SOURCELESS, kann

seine Vertriebstätigkeit zeitlich, örtlich und vom Umfang hier frei bestimmen und trägt das

vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur

Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Der Teampartner hat seinen Betrieb – soweit

erforderlich – im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit

erforderlich – auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen

Kaufmanns geführter Arbeitsplatz ebenso wie der Abschluss gegebenenfalls erforderlicher

Versicherungen gehört.

(2) Der Teampartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen

gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B.

Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der

Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich)

oder den Abschluss einer seine Tätigkeit absichernde Versicherung eigenverantwortlich. Insoweit

versichert der Teampartner, alle Erträge, und Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner

Tätigkeit für SOURCELESS erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern.

SOURCELESS behält sich vor, von der vereinbarten Erträgen und/oder Provision die jeweilige

Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder

Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten

Vorgaben erwächst, außer der Teampartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu

vertreten. Von SOURCELESS werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Teampartner

entrichtet.

Hinweis für Teampartner in der Schweiz:

Für Teampartner mit Sitz in der Schweiz ist zu beachten, dass nach maßgeblichen Schweizer

Recht und nach Ansicht der jeweils zuständigen Ausgleichskasse die auf Erfolgsprovision

basierende Vermittlungstätigkeit von Teampartner, auch wenn sie vertraglich und steuerrechtlich

selbständig als Unternehmer handeln, als unselbständige Tätigkeit im Sinne des Bundesgesetzes

über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (LAVS) angesehen werden kann, mit der Folge

dass im Einzelfall für den betroffenen Teampartner eine Beitragspflicht nach dem Schweizer

Sozialversicherungsrecht bestehen kann. Ob ein Teampartner im Einzelfall als selbständig oder

unselbständig eingestuft wird, hängt nicht nur von der vertraglichen Ausgestaltung der Tätigkeit

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

7sondern von unterschiedlichen weiteren Prüfkriterien wie etwa die Anmietung eigener Büros, die

Beschäftigung eigener Mitarbeiter oder die Erheblichkeit des unternehmerischen Risikos durch

einen Teampartner ab, ist im Zweifel durch den Teampartner mit der zuständigen Ausgleichskasse

zu klären und liegt weder im Zuständigkeits- noch Verantwortungsbereich von SOURCELESS.

§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung

Sie registrieren sich bei SOURCELESS als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen

kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt SOURCELESS Ihnen nachfolgendes

freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.

Freiwilliges Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in

Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse

widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Teampartner-Antrages. Zur Wahrung

der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail)

des Widerrufs.

Widerrufsfolgen:

Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Teampartner bezogenen technisch ungeöffneten

und wiederverkaufbaren Waren und sonstigen kostenpflichtigen Leistungen gegen

Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an SOURCELESS zurückgeben.

Die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Teampartners zu erfolgen, sofern

Rücksendekosten anfallen. Nach Eingang der rückgesendeten Waren und Prüfung

derselben auf Mangelfreiheit, Ungeöffnetheit und Widerkaufbarkeit wird der Kaufpreis zu

100 % zurückgezahlt.

Ein Teampartner kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen

anderen Sponsor bei SOURCELESS registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für

die alte Position des Teampartners mindestens 12 Monate zurückliegt und der widerrufende

Teampartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für SOURCELESS verrichtet hat.

§ 6 Nutzung des Online-Shops, des Back Offices und der Replicated Website /

Servicegebühr

(1) Der Teampartner erwirbt mit der Registrierung ein entgeltliches Recht zur Nutzung des ihm zur

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

8Verfügung gestellten SOURCELESS Online-Shops einschließlich der Ref-Link für die

Registrierung neuer Teampartner und eines weiteren Ref-Link für seinen Online-Shop, des Back

Offices dort verfügbarer Schulungs- und Werbeunterlagen und angebotener Webinare

(zusammengefasst künftig als Back Office bezeichnet) und der Replicated Website.

(2) Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Online-Shops, des Back Offices und der

Replicated Website ist ein einfaches, auf den/das/die konkrete/n Online-Shop, Back Offices und

Replicated Website bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Teampartner steht

diesbezüglich kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung ebenso wenig

wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.

(3) Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Online-

Shops, des Back Offices und der Replicated Website berechnet SOURCELESS eine jährliche

nichtverprovisionierte Servicegebühr.

§ 7 Pflichten des Teampartners

(1) Der Teampartner ist als Wiederverkäufer verpflichtet, die Waren nur bei SOURCELESS

einzukaufen. Der Teampartner ist ferner verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-

Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat SOURCELESS Änderungen seiner

Vertragsdaten umgehend zu melden. Soweit der Teampartner Zahlungen an SOURCELESS

(z.B. im Zuge des Erwerbs von Waren) leistet, wird SOURCELESS diese nur akzeptieren, wenn

sie von dem Teampartner selbst für eigene Rechnung geleistet werden. Ausdrücklich verboten

ist die Vermittlung von Darlehen oder sonstigen Finanzierungen im Zusammenhang mit

dem Erwerb von Waren von SOURCELESS. Ferner sind Zahlungen für den Teampartner

an SOURCELESS durch Dritte oder das Verbot der Verwendung von Kreditkarten oder

anderer Paymentkarten Dritter sind unzulässig (Verbot von Fremdzahlungen). Der

Teampartner ist außerdem nicht berechtigt von Dritten Bargeld, Überweisungen oder

sonstige Zahlungen zu erhalten, um für diese dafür Waren von SOURCELESS zu erhalten.

(2) Dem Teampartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu

verstoßen, die Rechte von SOURCELESS, deren Teampartner, verbundener Unternehmen oder

sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu

verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des

Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder

Werbe-SMS (Spam) ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

9 Nachrichtenformen.

(3) Besondere Werberichtlinien

(a) An keiner Stelle auf keinem Werbemittel darf der Teampartner unwahre, irreführende

oder überzogene Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei

SOURCELESS machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Teampartner

im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die

Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich

ist. Ferner muss es stets das Ziel des Teampartners sein, ein Endkundengeschäft

auszubauen, so dass die Vermittlung/der Verkauf der Waren den Fokus auf Endkunden

haben muss, worüber er auch seine Downline informieren muss.

(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als

„Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines

neuen Teampartners zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein

erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystem,

nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein

betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der

Kauf von Waren erforderlich ist, damit ein Teampartner für SOURCELESS tätig werden

kann.

(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder

geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit

oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages

zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen

Bevölkerungsgruppen werden die Teampartner die gebotene Rücksicht auf deren

finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit

nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu

ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.

(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die

unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher

unzulässigen Druck ausüben.

(e) Teampartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

10Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug

nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SOURCELESS offiziell

autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests

und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem

beabsichtigten Zweck stehen

(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder

irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile

veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die

Teampartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das

unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen

Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines

Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die

Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.

(g) Ein Teampartner darf nicht behaupten, dass der Karriereplan oder die Waren von

SOURCELESS von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder

unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft werden.

(h) Weder der Teampartner noch SOURCELESS führen einen Verkauf oder eine

Vermittlung von FinTech-Leistungen (wie etwa Währungsanlagen, Finanz-

/Vermögensanlagen, Wertpapiere, Kryptowährungen, DeFi-Leistungen oder Krypto-

Trading) ebenso wenig wie eine Beratung/Vermittlung im Bereich der Wertpapier-

,

Vermögensanlage- oder sonstige Finanzanlagevermittlung gegenüber potentiellen

Interessenten oder Kunden durch. Der Teampartner ist daher verpflichtet,

vorgenannte Vorgaben zwingend und stringent einzuhalten und potentielle

Interessenten über diesen Umstand und den Verkauf lediglich digitaler Waren

aufzuklären.

(i) Es ist dem Teampartner ausdrücklich untersagt, im Rahmen oder in Verbindung

mit seiner Tätigkeit für SOURCELESS an Interessenten oder Kunden FinTech-

Leistungen [wie etwa die in (h) genannten Leistungen] oder vergleichbare

Produkte zu vermitteln oder sonst zu bewerben. Es ist dem Teampartner ferner

ausdrücklich untersagt, Interessenten oder Kunden selbst ein Darlehen oder eine

Zuwendung zu gewähren, damit diese die digitalen Waren von SOURCELESS ganz

oder teilweise erwerben/finanzieren können.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

11(4) SOURCELESS stellt seinen Teampartnern geprüfte Marketingmaterialien zur Verfügung. Die

Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites (SOURCELESS stellt den

Teampartnern Replicated Website/Referal Link/Online-Shop zur Verfügung, auf dem der Verkauf

der Waren erfolgen darf), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, eigene Produktbroschüren und

Produktpräsentationen, Videocontent, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte

einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellte

Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der/des dem Teampartner zur Verfügung

gestellten Replicated Website/Referal Link/Online-Shops ist nur nach vorherigem

ausdrücklichem schriftlichem oder per E-Mali an sales@sourceless.net Einverständnis von

SOURCELESS gestattet, die im freien Ermessen von SOURCELESS liegt. Für die Erstellung

einer eigenen Website nebst Online-Shops ist es stets erforderlich, dass das SOURCELESS

Teampartner Logo verwendet wird, ein ordnungsgemäßen Impressum nebst ordnungsgemäßer

Datenschutzerklärung und Bereitstellung der gesetzlichen Informationspflichten durch den

Teampartner bereit gestellt werden und einer Verlinkung auf die SOURCELESS Website/ den

Online-Shop von SOURCELESS vorgenommen wird; es dürfen keine urheberrechtlich geschützten

Materialien von SOURCELESS verwendet werden, außer dieselben wurden zur entsprechenden

Verwendung im Backoffice bereitgestellt, sonst keine gesetzwidrigen oder diskriminierenden Inhalte

bereit gestellt werden und es dürfen auf dieser Website keine anderen Leistungen

beworben/vertrieben werden. Die Genehmigung der eigenen Website/ des eigenen Online-Shops

endet spätestens mit Vertragende gleich aus welchem Grund und kann im Übrigen jederzeit auf

wichtigen Grund oder bei Vorliegen eines besonderen Interesses von SOURCELESS widerrufen

werden.

(4a) Für den Fall, dass der Teampartner die Waren von SOURCELESS in anderen Internet

Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, TikTok, Twitter oder

Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp, WeChat, Snapchat) bewirbt, darf er

stets nur die offiziellen SOURCELESS Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar

mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind

verboten) identifizieren, muss ein ordnungsgemäßes Impressum und eine Datenschutzerklärung

leicht erkennbar zur Verfügung stellen, darf keine gesetzwidrigen oder diskriminierenden Inhalte

posten oder Spam-Handlungen (z.B. Blog-Spam oder Spamdexing) vornehmen und darf an keiner

Stelle unwahre, irreführende oder überzogene Angaben über die/das SOURCELESS -Waren,

das SOURCELESS-Vertriebssystem, sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei

SOURCELESS machen oder für eine Tätigkeit bei SOURCELESS als Arbeitnehmer werben

ebenso wie er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen privaten Social-Media-

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

12Kanäle (professionelle Social-Media-Kanäle sind ausdrücklich verboten) nebenbei und zusätzlich

durchführen darf. Ein Vertrieb der Waren darf nur über die offizielle Replicated Website/ den

offiziellen Online-Shop des Teampartners erfolgen. Der Teampartner ist verpflichtet, in seine

Social-Media-Präsenz und/oder -Kanal einen entsprechenden Link zu der bereitgestellten

Replicated Website/ dem zur Verfügung gestellten Online-Shop einzufügen. Vor Inbetriebnahme

einer eigenen professionellen Social-Media-Präsenz und/oder -kanals ist der Teampartner

verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder -kanal SOURCELESS per E-Mail an

sales@sourceless.net zur Prüfung zu übersenden und es bedarf einer schriftlichen oder via E-

Mail erteilten Genehmigung durch SOURCELESS zur entsprechenden Inbenutzungsnahme.

(4b) Ferner ist es wichtig, dass der Teampartner nicht mit Personen kommuniziert, die einen

negativen Beitrag gegen ihn, andere Teampartners oder SOURCELESS verfassen. Bitte melden

Sie negative Beiträge an sales@sourceless.net eine Antwort auf solche negativen Beiträge führt

oft zu einer Diskussion mit jemandem, der einen Groll hegt, sich nicht an die gleichen hohen

ethischen, fairen und professionellen Standards hält wie die von SOURCELESS und schadet

daher dem Ruf und dem guten Ansehen von SOURCELESS und dem Teampartner.

(5) Die Waren von SOURCELESS dürfen über der Vermarktung nach Maßgaben des Absatzes

(4b) im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf

Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-

Konferenzen oder via Online-Marketingmaßnahmen von dem Teampartner unter Einhaltung der

rechtlichen Anforderungen und der jeweiligen Richtlinien der Social-Media und sonstigen Online-

Pattformen vorgestellt werden und nur über die Replicated Website (Ref-Links) den zur

Verfügung gestellten Online Shop von SOURCELESS vertrieben werden.

(6) Es ist dem Teampartner untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen,

Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools, Online-Shop-Lösungen, andere Waren von

Drittunternehmen oder sonstige nicht im Zusammenhang mit dem SOURCELESS Geschäft

stehende Leistungen an andere Teampartner von SOURCELESS zu verkaufen oder sonst zu

vertreiben.

(7) Die Waren dürfen von dem Teampartner ferner ebenfalls nach schriftlicher Genehmigung von

SOURCELESS auf Messen und Fachausstellungen oder vergleichbaren digitalen Events

präsentiert werden.

(8) Der Teampartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

13Auftrag oder im Namen von SOURCELESS handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als

„unabhängiger SOURCELESS Teampartner“ vorzustellen. Websites, Social-Media-Profile, Chat-

Profile, Vlog-Profile, Podcast-Profile, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie

Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „unabhängiger

SOURCELESS Teampartner“ aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches

Einverständnis nicht das Kennzeichen SOURCELESS und/oder die Marken, Werktitel,

geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SOURCELESS beinhalten. Dem

Teampartner ist es ferner untersagt, im Namen von SOURCELESS für oder im Interesse bzw. im

Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen,

Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder

sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Dem Teampartner wird weder eine

Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, SOURCELESS gegenüber Dritten zu

vertreten. Ebenso wenig hat der Teampartner für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem

vermittelten Geschäft einzustehen.

(9) Der Teampartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden

Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere

Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst

wie gesetzeswidrige Bewertungen zur Abwerbung von Teampartner anderer Unternehmen

einzusetzen.

(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc.

(einschließlich der Lichtbilder) von SOURCELESS sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen

über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von dem Teampartner ohne vorheriges

ausdrückliches schriftliches Einverständnis von SOURCELESS weder ganz noch in Auszügen

vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.

(11) Die Verwendung des Kennzeichens SOURCELESS und/oder der Marken, Werktitel,

Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von

SOURCELESS sind über die Verwendung der durch SOURCELESS bereit gestellten

Marketingmaterialien und der nach Absatz (8) zulässigen Nutzung nicht erlaubt. Dies gilt auch

für die Registrierung von Internetdomains, Social Media Profile, Chat-, Foren, Vlog, Podcast,

Zoom- und vergleichbaren Nutzungen. SOURCELESS kann verlangen, dass Internetdomains,

Social Media Profile, Chat-, Foren, Vlog, Podcast, Zoom- und vergleichbaren Nutzungen die den

Namen SOURCELESS und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnung und geschäftlichen

Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SOURCELESS verwenden, gelöscht werden

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

14und/oder an SOURCELESS übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider nicht

aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain werden von

SOURCELESS für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener

Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen

Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder

geschäftliche Bezeichnungen von SOURCELESS enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für

identische als auch ähnliche Zeichen oder Waren.

(12) Ein Teampartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei SOURCELESS

registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch

SOURCELESS für die alte Position des Teampartners mindestens 12 Monate zurückliegen und

der kündigende Teampartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für SOURCELESS verrichtet hat.

(13) Dem Teampartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über SOURCELESS, deren Waren,

den SOURCELESS Karriereplan oder sonstige SOURCELESS Leistungen zu antworten. Der

Teampartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an SOURCELESS an

publicrelations@sourceless.net weiterzuleiten.

(14) Der Teampartner verpflichtet sich – soweit möglich – sicherzustellen, dass die durch seine

(oder die seiner Downline) Vertriebsleistung gewonnenen Kundendaten ausschließlich im

Rahmen seiner Tätigkeit für SOURCELESS verwendet werden und insbesondere nicht an

sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.

(15) Der Teampartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für SOURCELESS bewerben und

vertreiben oder neue Teampartner gewinnen, die offiziell von SOURCELESS eröffnet wurden. Es

ist nicht erlaubt in einem Staat als SOURCELESS Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder

ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.

(16) Teampartner dürfen Arbeitnehmern von SOURCELESS keine Geschenke oder sonstige

Zuwendungen machen.

(17) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder

Waren von SOURCELESS ist nicht gestattet.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

15(18) Der Teampartner ist verpflichtet, SOURCELESS umgehend und wahrheitsgemäß von

Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sonstiger

Vertragsvorgaben sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.

§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung

(1) Dem Teampartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen,

Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen Waren und/oder

Dienstleistungen zu vertreiben, wenn diese keine Wettbewerber sind.

(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Teampartner nicht erlaubt, Waren

bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare

Inhalte für den Betrieb des SOURCELESS-Geschäfts an andere SOURCELESS Teampartner zu

vertreiben. Ferner darf der Teampartner keine Vertriebsunternehmen (dies gilt auch für solche, die

nicht Wettbewerber sind), Waren oder Dienstleistungen bei einer SOURCELESS-bezogenen

Versammlung, Veranstaltung oder einem solchen Seminar, Webinar oder Kongress oder

unmittelbar nach oder im Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung bewerben/anbieten, es

sei denn, er hat hierfür eine schriftliche Genehmigung von SOURCELESS.

(3) Soweit der Teampartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen auch Network Marketing

Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen tätig ist,

verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass

keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht.

Insbesondere darf der Teampartner andere als SOURCELESS Waren nicht zur selben Zeit am

selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-

Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.

(4) Außerdem ist es dem Teampartner ausdrücklich untersagt, SOURCELESS Teampartner für den

Vertrieb anderer Waren/Leistungen anzuwerben oder abzuwerben oder eine solche Handlung zu

versuchen oder andere Teampartners dazu anzuleiten oder anzuleiten zu versuchen, ihre Tätigkeit

für SOURCELESS einzustellen oder zu reduzieren.

(5) Dem Teampartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Teampartner-Vertrages

gegen andere Teampartner- oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen

abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

16§ 9 Geheimhaltung

Der Teampartner hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von

SOURCELESS und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

und zugleich Eigentumsrechten von SOURCELESS gehören insbesondere auch die Informationen

zu den Downline- Aktivitäten und – Platzierungen ebenso wie der Downline-Genealogie und die

darin enthaltenen Informationen, die Teampartner-, Kunden- und Vertragspartnerdaten ebenso wie

die Informationen über Geschäftsbeziehungen von SOURCELESS und seiner verbundenen

Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten einschließlich nicht veröffentlichter

Produktideen und Margenberechnungen. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des

Teampartner-Vertrages fort.

§ 10 Teampartner-Schutz / Kein Gebietsschutz

(1) Jenem aktiven Teampartner, der einen neuen Teampartner erstmals für einen Vertrieb der

Waren von SOURCELESS gewinnt, wird der neue Teampartner in seine Struktur nach Maßgabe

des Karriereplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Teampartner-

Schutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem

neuen Teampartner bei SOURCELESS für die Zuteilung gelten. Das in Satz 1 Geregelte gilt

ebenso für die Gewinnung neuer Kunden (Kundenschutz). Die Möglichkeit der Änderung der

„Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Teampartners ist nicht möglich.

(2) SOURCELESS ist berechtigt, sämtliche Bestellungen zu stornieren ebenso wie

personenbezogenen Daten einschließlich der E-Mail-Adresse eines gesponserten Teampartners

aus ihrem System zu löschen, wenn Bestellungen, Werbesendungen, Anschreiben, E-Mails oder

sonstige elektronische Nahrichten mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht

angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der neue geworbene Teampartner oder

der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des

neu geworbenen Teampartners berichtigt.

(3) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des

Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person

oder Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, die bereits Teampartner bei

SOURCELESS in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen

Teampartner-Vertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners,

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

17Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften,

Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.

(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von

Teampartner, die tatsächlich das SOURCELESS- Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner),

nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist

insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen,

Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu

verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Teampartner, Kunden

oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine

bessere Position im Karriereplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren; neue

Teampartner und/oder Kunden bei anderen Teampartner zu platzieren oder sonst eine

Bonusmanipulation herbeizuführen. „Stacking“ ist ebenfalls verboten. Stacking liegt vor, wenn

ein Teampartner einen neu registrierten Teampartner gezielt in der Downline platziert, um einen

schnellen Aufstieg und Rang im Karriereplan zu erreichen. Stacking beinhaltet: (a) die

finanzielle Unterstützung neuer Teampartner zum Zweck der Maximierung der Vergütung

gemäß dem Karriereplan von SOURCELESS sowie die Platzierung eines neuen Teampartner

in einer Downline-Organisation mit der Absicht, den Karriereplan zu manipulieren und so auf

eine nicht beabsichtigte oder nicht zulässige Weise finanziellen Gewinn zu erzielen. Darüber

hinaus ist es ausdrücklich verboten, Zahlungen jeglicher Art für andere Teampartner oder für

Kunden direkt oder indirekt vorzunehmen oder seine Kredit- oder sonstige Paymentkarte hierfür

zur Verfügung zu stellen.

(5) Dem Teampartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Teampartners erfolgt eine

schriftliche Abmahnung durch SOURCELESS unter Setzung einer Frist von in der Regel 15 Tagen

zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Teampartner verpflichtet sich, etwaige Abmahnkosten,

insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.

(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem SOURCELESS bei einem

Verstoß gegen die in 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19 geregelten Pflichten ebenso wie

bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes

vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

18Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 Absatz (1)

bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz

(2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat SOURCELESS das Recht, in

Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen

vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch

mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.

(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu

demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht

beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SOURCELESS gestellte und im Streitfall

durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der

Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Teampartner zu ersetzen verpflichtet

ist.

(4) Der Teampartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die

SOURCELESS durch eine Pflichtverletzung des Teampartners entstehen, außer der Teampartner

hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

(5) Der Teampartner stellt SOURCELESS, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten

wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen

Verstoßes des Teampartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung durch

SOURCELESS von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Teampartner insoweit,

sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen,

die SOURCELESS in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 12 Empfohlene Preise /Anpassung der Preise und Provisionen

(1) Dem Teampartner wird in seinem eigenen Interesse für den Fall des Wiederverkaufs der Waren

dringend angeraten, die empfohlenen Wiederverkaufspreise einzuhalten, um eine Preisstabilität

zu gewähren, die dem Teampartner dazu verhilft, einen stabilen Umsatz zu erzielen.

(2) SOURCELESS behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage

und/oder Lizenzstruktur vor, die von dem Teampartner zu zahlenden Preise oder Service-

Gebühren zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, sofern dies aus

wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. SOURCELESS wird

Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

19Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners

ankündigen. Der Teampartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in

Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im

Falle des Widerspruchs ist SOURCELESS berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern

der Teampartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung

nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten

Zeitpunkt in Kraft. SOURCELESS ist verpflichtet, den Teampartner in der erfolgten

Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

§ 13 Kostenlose Werbemittel, Zuwendungen

Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von SOURCELESS können mit

Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung

(1) Als Vergütung für seine erfolgreiche Tätigkeit erhält der Teampartner bei Erreichen der

erforderlichen Qualifikationen eine Erfolgsprovisionen, die sich nach Maßgabe des als Anlage 1

beigefügten (und ebenfalls im Backoffice abrufbaren) SOURCELESS Karriereplans richtet. Mit der

Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Teampartners für die Aufrechterhaltung und

Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.

Die Auszahlung und Berechnung der Vergütung erfolgt ausschließlich in der/den im Backoffice zur

Verfügung stehenden Kryptowährungen, wobei der der jeweilige Währungskurs sich nach den

Angaben im Backoffice richtet, die von einzelnen Exchanges abweichen kann. Eine Auszahlung

der Vergütung in Fiatgeld ist ausdrücklich nicht möglich.

(2) Eine erfolgreiche Tätigkeit im Sinne von Absatz (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn

das Vertragsverhältnis auf eine Vermittlung eines Teampartners oder seiner Downline zwischen

dem Kunden und SOURCELESS wirksam zustande gekommen ist. Ein Vergütungsanspruch

entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von

SOURCELESS gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.

(3) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn

a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,

b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird,

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

20c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,

d.) SOURCELESS die Annahme des Vertrages ablehnt,

e.) fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.

Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder

missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, des Teampartners oder dessen Downline oder

dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.

(4) SOURCELESS behält sich das Recht vor, den Teampartner zu jederzeit über die gesamte

Vertragsdauer zum erneuten Nachweis seiner Identität, Adresse und seine Gewerbeanmeldung

(z.B. Vorlage des Gewerbescheins) aufzufordern. Der Gewerbe-

, Identitäts- und Adressnachweis

kann nach Wahl von SOURCELESS in Form einer Kopie der Gewerbeberechtigung und des

Personalausweises oder Reisepasses gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-

, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Melderegisternachweis

(nicht älter als einen Monat) auf dem vorgegebenen elektronischem Weg erfolgen und hat

unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen

Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein

Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich

haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte – eine Kopie

des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen. Ferner muss der

Teampartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen seine Bankdaten bekanntgeben.

(5) Provisionen des Teampartners werden je nach Provisionsart unmittelbar nach Abschluss eines

Kaufvertrages oder wöchentlich berechnet und auf das dem Teampartner zuzuordnende eWallet

transferiert. Die Einzelheiten zu den Provisionen kann der Teampartner unmittelbar im Backoffice

einsehen.

(6) Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag

zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision

sind alle Ansprüche des Teampartners abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen,

Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche

weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der

Vergütung gemäß (1) sind ferner alle Leistungen des Teampartners abgegolten, insbesondere

auch für die Herstellung und Pflege des Teampartner-Bestandes, des Kundenstockes ebenso wie

das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung

hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

21auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch

immer durch SOURCELESS zu leisten sind. Auf § 16 Absatz (5) wird ausdrücklich verwiesen.

(7) SOURCELESS ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der

gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist SOURCELESS zur Geltendmachung eines

Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle

vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen.

Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens

SOURCELESS gilt als vereinbart, dass dem Teampartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des

Provisionsrückbehaltes zusteht.

(8) SOURCELESS ist berechtigt, Forderungen, die SOURCELESS gegen den Teampartner

zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen.

(9) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Teampartners aus Teampartner-

Verträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung

des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht

entgegensteht.

(10) Der Teampartner wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände

SOURCELESS unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem

jeweils gültigen Karriereplan, den der Teampartner in seinem Backoffice abrufen kann, und der im

Backoffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung ebenso wie

die Rechnungen über die Service Gebühr sind SOURCELESS binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der

fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni

oder sonstige Zahlung als genehmigt.

(11) Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der SOURCELESS Zahlungsmodalitäten und

Auszahlungsarten monatlich auf ausdrückliche Anforderung des Teampartners ausgekehrt.

SOURCELESS behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem

Mindestgesamtumrechnungsbetrag von 50,00 US-Dollar zu überweisen. Für den Fall, dass die

Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei

SOURCELESS für den Teampartner geführten Verrechnungskonto fortgeführt und in dem

Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Teampartner ausgezahlt.

Unabhängig von der dem Erreichen des Mindestgesamtumrechnungsbetrages werden alle nicht

geleisteten Provisionen spätestens zum mit der Beendigung dieses Vertrages ausgezahlt.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

22§ 15 Sperrung des Teampartners

(1) Für den Fall, dass der Teampartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der

Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlung,

die angeforderten Nachweise erbringt, steht SOURCELESS die vorübergehende Sperrung des

Teampartner im SOURCELESS System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen

Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Teampartner nicht zur

außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits

bezahlten Startersets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer der Teampartner hat

die Sperrung nicht zu vertreten.

(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen im Sinne des (1) nach

Ausspruch der Sperre ist SOURCELESS zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen

Kosten berechtigt.

(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten

Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch SOURCELESS als nicht zu verzinsende

Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich SOURCELESS das

Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. SOURCELESS behält sich insbesondere vor,

den Zugang des Teampartners zum Backoffice und sonstigem System von SOURCELESS ohne

Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Teampartner gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3

und 4 ebenso wie § 14 Absatz (4), § 18 (2) und § 19 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges

geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten bis zur Beseitigung der

Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von SOURCELESS. Sofern es sich um eine

schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlich Kündigung des

Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.

§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

(1) Der Teampartner-Vertrag wird für 12 Monate vereinbart. Der Vertrag verlängert sich mit der

Zahlung der in § 6 (2) erläuterten Servicegebühr automatisch um weitere 12 Monate, sofern er

nicht zuvor von einer Partei via E-Mail oder unter Einhaltung der Schriftform mit einer Frist von

einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Sofern der Teampartner trotz entsprechender

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

23Zahlungsaufforderung durch SOURCELESS die vorgenannte Servicegebühr nicht innerhalb von

30 Tagen nach dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zahlt, wird der Vertrag automatisch

gekündigt. Ungeachtet dessen hat der Teampartner auch innerhalb der 12-monatigen

Vertragslaufzeit jederzeit bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende die

Möglichkeit, seinen Teampartner-Vertrag ordentlich zu kündigen.

(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den

Teampartner-Vertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger

Kündigungsgrund für eine Kündigung durch SOURCELESS liegt ferner bei einem Verstoß gegen

eine der in § 7 geregelten Pflichten mit der ein Teampartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne

des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der

Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren

Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19

geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder

sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist SOURCELESS ohne vorherige

Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher

Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren

eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst

zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung

über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.

(3) Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter

Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens 12 Monaten möglich.

(4) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Teampartner kein Recht auf Provisionierung

mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der

Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht dem Teampartner mit der

Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Teampartner

nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

(5) Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch

per E-Mail erfolgen kann, sofern sie den Namen, die Anschrift und die ID-Nummer des

Teampartners enthalten.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

24(6) Falls ein Teampartner gleichzeitig andere von dem Teampartner-Vertrag unabhängige

Leistungen von SOURCELESS beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des

Teampartner-Vertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Teampartner mit der Kündigung

auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Teampartner nach der Beendigung des

Vertrages weiterhin Leistungen von SOURCELESS, so wird er als normaler Kunde geführt.

(7) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit wie z.B. den Vertrag über das

Nutzungsrecht nach Maßgabe des § 6 (Servicegebühr) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung

der entrichteten Gebühren/Vergütung, außer der Teampartner hat den Vertrag aus einem wichtigen

Grund außerordentlich gekündigt.

§ 17 Datenschutzpflichten des Teampartners

Es ist dem Teampartner verboten, die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder

kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben

hinaus zu verwerten, diese an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.

§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Kein Recht zur Übertragung der gesponserten

Struktur auf Dritte / Tod des Teampartners

(1) SOURCELESS kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit

auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.

(2) Sofern eine neue als Teampartner registrierte Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft

einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies nur auf Antrag und nach vorheriger schriftlicher

oder via E-Mail zu erteilender Genehmigung durch SOURCELESS möglich, die in deren freien

Ermessen steht und nur, sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Tätigkeit als

Teampartner beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter bleiben und die zu übertragenden

Geschäftsanteile übernehmen. Sofern ein Gesellschafter aus der als Teampartner registrierten

Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ausscheiden möchte, ist dies nur auf Antrag und

nach vorheriger schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Genehmigung durch SOURCELESS

möglich, die in deren freien Ermessen liegt, zulässig. SOURCELESS erhebt für die Bearbeitung

des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 €. Wird diese Vorgabe der

Sätze 1 und 2 nicht eingehalten, so behält SOURCELESS sich die außerordentliche Kündigung

des Vertrages der als Teampartner registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft

vor.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

25(3) Der Teampartner ist nicht zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur berechtigt.

(4) Der Teampartner-Vertrag endet spätestens mit dem Tode des Teampartners. Der

Teampartner-Vertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden.

Mit dem/den Erben (dies kann auch eine Erbengemeinschaft sein) muss nach Eintritt des Todes,

ein neuer Teampartner-Vertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten

des Erblassers eintritt/eintreten. Sofern der Erbe oder einer der Erben bereits als natürliche Person

bei SOURCELESS als Teampartner registriert ist, muss, da je natürlicher Person nur eine Position

im Marketingplan vergeben werden darf, der Erbe seine bisherige Position in der Vertriebsstruktur

von SOURCELESS binnen einer Frist von 6 Monaten aufgeben oder an einen Dritten nach

Maßgabe des § 18 Absatz (3) übertragen, wobei der Verkauf unabhängig von der erreichten

Position des Erblassers im Karriereplan möglich ist und SOURCELESS seine Zustimmung erteilen

wird, sofern keine wichtigen Gründe in der Position des/der Erben vorliegt/en oder es von seinem

Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Der Tod ist durch Sterbeurkunde oder Erbschein zu belegen.

Sofern es ein Testament über die Vererbung des Teampartner-Vertrages gibt, ist eine notariell

beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen.

(5) Für den Fall, dass ein Teampartner seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, durch eine

Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft

oder aus sonstigen Gründung künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies

nur auf Antrag und nach schriftlicher Genehmigung durch SOURCELESS möglich, wobei

SOURCELESS nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.

§ 19 Trennung /Auflösung

Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, Kapitalgesellschaft oder

Personengesellschaft registrierter Teampartner seine Gesellschaft intern beendet und das

SOURCELESS Geschäft nicht mehr gemeinsam betreiben wollen, gilt dass auch nach der

Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine

Teampartner-Position verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder/Gesellschafter haben

sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/Mitglied/Gesellschafter die

Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies SOURCELESS durch eine von beiden

Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines

entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen

der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

26Vertragspartnerschaft bei SOURCELESS behält sich SOURCELESS das Recht der

außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten

des Teampartners, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu

einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder

Upline führt.

§ 20 Einwilligung zur Verwendung von Testimonials, fotografischem und audiovisuellem

Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen

(1) Der Teampartner gewährt SOURCELESS unentgeltlich das Recht, seine Testimonials,

fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder

Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Teampartner zu erfassen bzw.

durchzuführen. Insoweit willigt der Teampartner durch Übermittlung des Teampartner-Antrages

und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine

Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder

Aufzeichnungen ein.

(2) Es ist dem Teampartner nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder

geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen,

die von SOURCELESS gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder

Meetings, anzufertigen. Ein Teampartner darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung

von SOURCELESS keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von

SOURCELESS Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen,

anfertigen oder zusammenstellen.

§ 21 Datenschutzbestimmungen

(1) Es ist dem Teampartner verboten, die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder

kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus

an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.

(2) IDAA erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in den

Datenschutzbestimmungen von SOURCELESS.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

§ 22 Höhere Gewalt / Haftungsausschluss

(1) SOURCELESS haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Epidemien oder

Pandemien (wie z.B. die Covid-19-Pandemie), internationale Erschütterungen der Finanzmärkte

(dies sind solche, die vergleichbar mit der weltweiten Finanzkrise in 2008 nach der Insolvenz der

Investmentbank Lehman Brothers sind), Kriegen, und/oder politische Verwicklungen, Störungen

bei Verkehrsunternehmen, Streiks oder vergleichbare Betriebs- oder sonstigen Störungen.

(2) Im Übrigen haftet SOURCELESS für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und

Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob

fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B.

Zahlung der Provision) durch die SOURCELESS, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus

der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf

Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder

vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der SOURCELESS, ihrer Mitarbeiter oder

Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im

Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch

für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet

die SOURCELESS nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens

der SOURCELESS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 23 Einbeziehung des Karriereplanes

(1) Der SOURCELESS-Karriereplan – beigefügt als Anlage 1 – und die darin enthaltenen Vorgaben

sind ausdrücklich Bestandteil des Teampartner-Vertrages. Der Teampartner muss diese Vorgaben

gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.

(2) Mit der Versendung des Antrages auf Abschluss des Teampartner-Vertrages an

SOURCELESS versichert der Teampartner zugleich, dass er den SOURCELESS-Karriereplan zur

Kenntnis genommen hat und denselben als Vertragsbestandteil akzeptiert.

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

28(3) SOURCELESS ist zu einer Änderung des SOURCELESS-Karriereplans nach Maßgabe des §

26 Absatz (1) berechtigt.

§ 24 Verjährung

Alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Teampartnervertrag aus oder im

Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren in 12 Monaten nach ihrer Fälligkeit, frühestens

jedoch in 12 Monaten ab Kenntnis des Berechtigten der anspruchsbegründenden Umstände. Die

Parteien erkennen an, dass die Vereinbarungen zur Abkürzung der Verjährungsfrist gewährleisten

sollen, dass etwaige Unstimmigkeiten über gegenseitige Rechte und Pflichten aktuell und zeitnah

geregelt werden. Die vorstehenden Regelungen zur Abkürzung der Verjährungsfrist gelten nicht in

den Fällen des § 202 BGB (Haftung wegen Vorsatzes) und des § 309 Nr. 7 BGB (Haftung wegen

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem Verschulden) sowie in anderen

Fällen, in denen von Gesetzes wegen zwingend eine längere Verjährungsfrist zu beachten ist.

§ 25 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht des Sitzes von SOURCELESS unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teampartner seinen

gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sofern der Teampartner Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts ist,

oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen

Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht

bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von SOURCELESS.

§ 26 Schlussbestimmungen / Beschwerden

(1) SOURCELESS ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen

Vertragsbedingungen und/oder des Karriereplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen

Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. SOURCELESS wird Änderungen mit einer

Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen

Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners ankündigen. Der

Teampartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne

Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des

Widerspruchs ist SOURCELESS berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der

Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

29Teampartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht

widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in

Kraft. SOURCELESS ist verpflichtet, den Teampartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf

die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen

Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des

Schriftformerfordernisses.

(3) Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden

und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der

übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die

deutsche Version als vorrangig.

(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen

Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die

unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der

unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer

regelungsbedürftigen Lücke gelten.

(5) SOURCELESS behält sich das Recht vor, sämtliche nach Maßgabe dieser Allgemeinen

Vertragspartnerbedingungen erteilten Genehmigungen zu widerrufen, um sich ändernden

Gesetzen, behördlichen Anforderungen oder der Rechtsprechung zu entsprechen, ohne dass dem

Teampartner aus diesem Widerruf ein Kompensations- oder Ausgleichsanspruch entsteht.

(6) Kundenanfragen oder -beschwerden jeglicher Art über die Waren, den Service oder das

Vergütungssystem von SOURCELESS ebenso wie Beschwerden über das Verhalten anderer

Teampartners sollte der Teampartner im eigene Interesse an SOURCELESS an die E-Mail-

Adresse sales@sourceless.net weiterzugeben.

Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 03.02.2025